Richterinnen und Richter üben die rechtsprechende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland aus. Sie entscheiden unparteiisch und unabhängig in gerichtlichen Verfahren. Diese Unabhängigkeit ist ein fundamentales Prinzip der Gewaltenteilung und daher im Grundgesetz verankert (Artikel 97 Absatz 1 GG).

In Arbeitsgerichtsverfahren ist die Arbeit der Richterinnen und Richter entsprechend dem Arbeitsgerichtsgesetz darauf ausgerichtet, nicht nur den vorgelegten Fall zu entscheiden, sondern auch zwischen den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden, etwa durch einen Vergleich oder die Mitwirkung in einem Güterichterverfahren.


Der richterliche Probedienst im Landesarbeitsgerichtsbezirk Köln

Die jungen Richterinnen und Richter sollen während ihrer dreijährigen Probezeit möglichst breit gefächerte Erfahrungen sammeln und werden deswegen sowohl in den kleineren wie größeren Arbeitsgerichten des Bezirks eingesetzt.

Unterstützung erfahren Sie durch ein breit gefächertes Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen