Mit dem Auto von der A3 (von Düsseldorf oder Siegburg) oder der  A4 (von Olpe oder Aachen) kommend:

Von der Autobahn A4 aus Richtung Olpe oder Aachen kommend fahren Sie über das Autobahnkreuz Köln Ost geradeaus hinweg in Richtung Köln-Zentrum auf die Zoobrücke und überqueren den Rhein.
Von der Autobahn A3 aus Richtung Düsseldorf/Wuppertal oder Siegburg kommend fahren Sie bis zum  Autobahnkreuz Köln Ost und biegen dort rechts ab Richtung Köln-Zentrum. Sie gelangen dann auf die Zoobrücke und überqueren den Rhein.
Unmittelbar nach der Brücke nehmen Sie die erste Ausfahrt Zentrum/Zoo/Flora.
Die Abfahrt mündet in mehrere Fahrspuren, halten Sie sich ganz rechts; Sie biegen damit automatisch in die Frohngasse ab. Dort ordnen Sie sich sofort nach links ein, um an der nächsten Ampel nach links in die Riehler Straße abzubiegen.
Sie folgen der Riehler Straße etwa 500 Meter bis zum Reichenspergerplatz und biegen hier rechts ab und sofort wieder nach rechts in die Merlostraße ab. Folgen Sie dem Straßenverlauf bis zur nächsten Kreuzung und biegen nach links in die Blumenthalstraße ein.

Auf der rechten Seite sehen Sie nun das Landesbehördenhaus, in dem sich das Landesarbeitsgericht befindet.

 

Mit dem Auto von der A57 (Düsseldorf/Neuss) kommend:

Auf der  Autobahn  57 aus Richtung Düsseldorf/Neuss kommend fahren Sie über das Autobahnkreuz Köln Nord geradeaus hinweg  Richtung Köln-Zentrum bis zum Ende der Autobahn, ordnen sich dort ganz links ein und folgen der Beschilderung Richtung Zoobrücke/Messe.
Sie gelangen dann auf die Innere Kanalstraße, der Sie über 3 Ampeln hinweg bis kurz vor die Zoobrücke folgen. Dort benutzen Sie die Ausfahrt nach rechts - beschildert mit: Zoo/Flora - und biegen am Ende der Ausfahrt an der dort befindlichen Ampel nach rechts in die Riehler Straße ab.
Sie folgen der Riehler Straße etwa 500 Meter bis zum Reichenspergerplatz und biegen hier rechts ab und sofort wieder nach rechts in die Merlostraße ab. Folgen Sie dem Straßenverlauf bis zur nächsten Kreuzung und biegen nach links in die Blumenthalstraße ein.

Auf der rechten Seite sehen Sie nun das Landesbehördenhaus, in dem sich das Landesarbeitsgericht befindet.

Rechts vor dem Hauptingang befinden sich zwei Behindertenparkplätze. Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer können auf dem Dienstparkplatz des Landesbehördenhaus parken, welcher sich hinter dem Gebäude befindet. Um diesen Parkplatz zu erreichen, fahren Sie an der Kreuzung Merlostr. / Blumenthalstr. weiter geradeaus und in die nächste Einfahrt links rein. Über den Rufknopf an der Schranke können Sie den Pförtner erreichen.
Der Hintereingang befindet sich in der Mitte der Rückseite des Landesbehördenhauses. Neben dem Eingang ist innen ein Fahrstuhl.  Die Sitzungssäle des Landesarbeitsgerichts befinden sich im 1. Stockwerk. Weitere Informationen zum barrierefreien Eingang finden Sie hier.

Achtung:  Kostenpflichtige Parkplätze finden Sie in den umliegenden Seitenstraßen oder bei der Eis- + Schwimmhalle am Lentpark. Die Zufahrt zum Lentpark erfolgt über die Innere Kanalstraße.

 

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisend:

Das Landesarbeitsgericht erreichen Sie ab Köln Hauptbahnhof mit den U-Bahn-Linien 16 und 18 bis Haltestelle Reichenspergerplatz.

An der Haltestelle nehmen Sie den rechten Ausgang Richtung Lentpark. Anschließend folgen Sie der Merlostraße am Gebäude des Oberlandesgerichts vorbei bis zur nächsten Kreuzung. Dort biegen Sie links in die Blumenthalstraße ein. Das Landesarbeitsgericht befindet sich auf der rechten Seite im Landesbehördenhaus.

Weitere Informationen über Störungen oder Fahrplanänderungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Informationen zum Fahrplan der Deutschen Bahn entnehmen Sie bitte der Fahrplanauskunft der Bahn.