Nach pandemiebedingter Pause konnte am 25.10.2022 wieder die Ortstagung Köln des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. stattfinden. Die Ortstagung Köln fand auf Einladung des Hauptgeschäftsführers Wolfgang Reß in den Räumlichkeiten des Arbeitgeberverbands Metall in der Kölner Innenstadt statt.
Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln, Dr. Jürgen vom Stein freute sich, rund 70 Gäste zu begrüßen, insbesondere die Vertreter der Kooperationspartner des DArbGV e.V., Herrn Wolfang Reß und Heike Ruland (Hauptgeschäftsführer und stellvertretende Geschäftsführerin kölnmetall), Alexander Alkassem, (DGB Rechtsschutz GmbH, Teamleiter Büro Köln), Rechtsanwalt Sebastian Rohrbach (Sprecher Arbeitsrechtsausschuss des Kölner Anwaltvereins) sowie den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Clemens Höpfner, der zugleich der Referent der diesjährigen Veranstaltung war.
Nach der Begrüßung ehrte PLAG Dr. Jürgen vom Stein zunächst acht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für ihr besonders langjähriges Engagement bei den Gerichten im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden in NRW für eine Amtszeit von mehr als 25, 30 und 35 Jahren mit einer Ehrennadel in Bronze, Silber oder Gold ausgezeichnet.
Anschließend referierte Prof. Dr. Clemens Höpfner zu dem Thema „Tarifautonomie in Gefahr – Förderung der Tarifgeltung oder der Tarifbindung?“.
Prof. Dr. Höpfner gab den Teilnehmern zunächst einen Überblick über den Organisationsgrad und die Tarifbindung auf Arbeitnehmer- und auf Arbeitgeberseite. Er erläuterte die Ursachen der rückläufigen Tarifbindung und die Reaktionsmöglichkeiten des Gesetzgebers zur Stärkung der Tarifautonomie. Prof. Dr. Höpfner zog das Fazit, dass das deutsche Tarifsystem an einem strukturellen Marktversagen leide. Indem Außenseiter über Bezugnahmeklauseln kostenfrei an Tarifverträgen partizipierten, werde ein Negativanreiz zum Beitritt für Arbeitnehmer geschaffen. Es sei primär die Aufgabe der Koalitionen selbst, durch entsprechende Ausrichtung ihrer Verbandstätigkeit und -politik dafür zu sorgen, dass sie für Mitglieder attraktiv seien. Der Gesetzgeber könne die Tarifbindung nur „von unten“ stärken, indem er die Attraktivität der Verbandsmitgliedschaft erhöhe und damit die Tarifautonomie absichere. Der Staat solle sich auf solche Maßnahmen beschränken, die die bestehenden Negativanreize für einen Koalitionsbeitritt abmilderten, ohne dabei durch einen übermäßigen Beitrittsdruck die negative Koalitionsfreiheit einzuschränken.
An den Vortrag schloss sich eine Diskussion an. Die Teilnehmer ließen den Abend bei einem geselligen Gedankenaustausch ausklingen.