In der Zeit vom 07. bis 08. Mai 2018 fand unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Bremen, Herrn Thorsten Beck, die diesjährige Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte aller deutschen Landesarbeitsgerichte statt. Teilgenommen haben auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, und Vertreterinnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.  

Auf der diesjährigen Jahreskonferenz standen zentrale Fragen des Arbeitsrechts und der Gerichtsverwaltung im Brennpunkt. Neben der Situation des Elektronischen Rechtsverkehrs und der Elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit wurde u. a. auch über die aktuelle Entwicklung der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung intensiv diskutiert. So kamen die nach dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehenen Neuerungen im Befristungsrecht sowohl bei der sachgrundlosen als auch bei der Befristung mit Sachgrund, bei der Brückenteilzeit, der Arbeit auf Abruf, im Arbeitszeitgesetz sowie im Betriebsverfassungsrecht zur Sprache. Zudem befasste sich die Präsidentenkonferenz u. a. mit Fragen der Reform der Juristenausbildung, der Außendarstellung der Gerichte, der Rechtstellung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, der IT-basierten Rechtsantragstelle und dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung Ende Mai 2018. 

Die Konferenz fasste folgende Beschlüsse: