In der Zeit vom 08. bis 10.09.2021 fand in Ludwigsburg unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Stuttgart Eberhard Natter die diesjährige Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte statt. Teilgenommen haben auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt sowie Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Konferenz befasste sich mit den Themenschwerpunkten "Digitalisierung der Justiz" sowie "Justiz und Medien".
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
- Elektronischer Rechtsverkehr
Die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüßen die gesetzlichen Änderungen zur Einrichtung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO). Sie appellieren an die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, das eBO bereits vor dem Beginn der (passiven) Nutzungspflicht ab 01.01.2024 passiv und aktiv zu nutzen, um Medienbrüche in Zukunft soweit wie möglich zu vermeiden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird ab dem 01.01.2024 elektronisch zustellen.
- Digitaler Arbeitsgerichtsprozess
Die Präsidentinnen und Präsidenten werden sich in das Reformprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform digitaler Prozessführung einbringen und haben die zuständige Arbeitsgruppe der Konferenz gebeten, bis Mitte 2022 einen Zwischenbericht vorzulegen.
Die Konferenz ist der Auffassung, dass Videoverhandlungen sehr gut geeignet sind, das Verhandlungsangebot der Arbeitsgerichtsbarkeit - auch nach der Corona-Pandemie - zu vervollständigen.
Für das arbeitsgerichtliche Verfahren sollte bei einer Novellierung des § 128a ZPO jedenfalls an der Anwesenheit des Spruchkörpers im Sitzungssaal festgehalten werden.
Die Konferenz hat außerdem die für Videoverhandlungen vorgesehene Auslagenpauschale jedenfalls für das arbeitsgerichtliche Verfahren problematisiert.
Die Präsidentinnen und Präsidenten sind der Auffassung, dass die Justiz eine umfassende Kommunikationsstrategie für das 21. Jahrhundert entwickeln und die Pressearbeit sich stärker den sozialen Medien öffnen müsste.