Der bundesweite Ausschuss für Aktenordnung hat eine Neufassung der Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Zum 1. Januar 2024 tritt die Neufassung der AktO-ArbG in Kraft. Insbesondere werden die bisherigen Aktenzeichen nicht mehr zur Anwendung kommen.
Hierzu gilt gemäß § 19 AktO-ArbG folgendes:
- Berufungen werden nunmehr unter dem Registerzeichen „SLa“ (anstatt bisher Sa) geführt.
- Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz erhalten nunmehr das Registerzeichen „GLa“ (anstatt bisher SaGa).