15.02.2024

In dem beim Arbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 17 Ca 543/24 geführten Kündigungsschutzverfahren gegen die Stadt Köln ist der Gütetermin am 14.02.2024 erfolglos geblieben. Die beklagte Stadt hat erklärt, dass eine gütliche Einigung ausgeschlossen sei. Die Kündigungsgründe waren nicht Gegenstand der Güteverhandlung. Die Parteien haben nun Gelegenheit, bis zur Kammerverhandlung schriftlich vorzutragen. Der Kammertermin wurde auf Mittwoch, 23.05.2024, 12.00 Uhr, Saal VIII * bestimmt. Frederik Brand Pressedezernent * Eine Verlegung des Termins ist möglich. Die Sitzungstermine des Arbeitsgerichts Köln finden Sie unter www.arbg-koeln.nrw.de.

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