Die Wahlstation beim Landesarbeitsgericht Köln bietet eine hervorragende Gelegenheit, das Amt eines Richters in der Arbeitsgerichtsbarkeit näher kennen zu lernen. Durch die umfassende Möglichkeit Fragen stellen zu können und zu diskutieren sowie durch das Interesse meines Ausbilders an meiner persönlichen Einschätzung, fühlte ich mich gut betreut und wertgeschätzt.

Während meiner Ausbildung am Landesarbeitsgericht Köln bearbeitete ich verschiedenste interessante Akten für meinen Ausbilder. Von der Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle, über die sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren und das Problemfeld der gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstandes bis hin zu Rechtswegstreitigkeiten gestaltete sich meine Ausbildung sehr abwechslungsreich. Als besonders gelungen empfand ich, dass sich meine Ausbildung nicht nur auf das Verfassen von Entscheidungsentwürfen beschränkte. Mir wurde zudem die Gelegenheit gegeben, die jeweiligen Beteiligten in den Sitzungen in den Sach- und Streitstand einzuführen und bei Kammersitzungen an den Beratungen mit den ehrenamtlichen Richtern teilzunehmen.

Darüber hinaus konnte ich im Rahmen der Wahlstation beim Landesarbeitsgericht Köln auch an Sitzungen des Arbeitsgerichts Köln teilnehmen und mir so ebenfalls einen Eindruck von den Tätigkeiten eines Richters in der ersten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit verschaffen. Durch die Vorbesprechungen der Sitzungen und die Möglichkeit, auch noch nach der Sitzung Fragen zu stellen, erhielt ich einen tiefen Einblick in die unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Aufgrund des starken Anstiegs der Corona-Infektionszahlen in Köln während meiner Ausbildung hatte ich zudem die Möglichkeit an Videoverhandlungen nach § 128 a ZPO teilzunehmen. Bei einer solchen Verhandlung befindet sich der Berufsrichter – mit den ehrenamtlichen Richtern bei einer Kammersitzung – im Sitzungssaal und den Beteiligten wird freigestellt, ob sie persönlich erscheinen oder sich per Video zuschalten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Köln ist technisch gut ausgestattet mit mehreren Kameras und Bildschirmen, sowie einem extra Mikrofon pro übertragendem Sitzungssaal, sodass eine ansprechende Qualität bei der Übertragung und Videodarstellung ermöglicht wird. Zudem werden die Videoverhandlungen von einem IT-Spezialisten des Landesarbeitsgerichts begleitet, der den Beteiligten bei Verbindungsproblemen mit Rat und Tat zur Seite steht. Interessant zu beobachten war, dass eine Videoverhandlung nach § 128 a ZPO meist von der Gesprächsatmosphäre nicht mit einer Sitzung zu vergleichen ist, bei der sich alle Beteiligten im Sitzungssaal befinden. Jedoch stellt die Videoverhandlung in Pandemiezeiten ein sinnvolles Instrument dar, um weiterhin Verhandlungen durchzuführen, ohne die Beteiligten einem Infektionsrisiko auszusetzen.

Zusammenfassend kann ich die Wahlstation beim Landesarbeitsgericht jedem arbeitsrechtlich interessierten Referendar empfehlen, der sich einen persönlichen Eindruck von der Arbeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit verschaffen möchte.