Neufassung der Aktenordnung
Der bundesweite Ausschuss für Aktenordnung hat eine Neufassung der Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Zum 1. Januar 2024 tritt die Neufassung der AktO-ArbG in Kraft. Insbesondere werden die bisherigen Aktenzeichen nicht mehr zur Anwendung kommen.