Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 11 SLa 140/25 | Versäumnisurteil gegen die Klägerin |
| 11 SLa 169/25 | Versäumnisurteil gegen den Beklagten |
| 11 SLa 240/24 | Unter Zurückweisung im Übrigen werden auf die Berufung der Beklagten und der Anschlussberufung des Klägers die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 23.04.2024 – [..] – und vom 07.08.2024 – [..] – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 316,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.11.2023 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 365,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.12.2023 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 365,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.01.2024 zu zahlen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 504,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.02.2024 zu zahlen. 5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 228,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.03.2024 zu zahlen. 6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 456,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.04.2024 zu zahlen. 7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 488,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.05.2024 zu zahlen. 8. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu 4/5 und der Beklagten zu 1/5 auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen. |
