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AktenzeichenTenor
11 SLa 140/25Versäumnisurteil gegen die Klägerin
11 SLa 169/25Versäumnisurteil gegen den Beklagten
11 SLa 240/24Unter Zurückweisung im Übrigen werden auf die Berufung der Beklagten und der Anschlussberufung des Klägers die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 23.04.2024 – [..] – und vom 07.08.2024 – [..] – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 316,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 365,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 365,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 504,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.02.2024 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 228,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.03.2024 zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 456,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.04.2024 zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 488,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.05.2024 zu zahlen.

8. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu 4/5 und der Beklagten zu 1/5 auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.