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AktenzeichenTenor
10 SLa 224/25VERSÄUMNISUrteil:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 08.05.2025 – [..] – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
10 SLa 306/25VERSÄUMNISURTEIL


I. Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln, vom 04.04.2025, AZ.: [..] – wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.585,88 € brutto abzüglich bereits geleisteter 953,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 174,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.585,38 € brutto abzüglich bereits geleisteter 2.663,75 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 366,00 € netto abzüglich bereits geleisteter 274,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2024 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.905,59 € brutto abzüglich bereits geleisteter 2.843,75 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2024 zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 880,00 netto abzüglich bereits geleisteter 676,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2024 zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.420,38 brutto abzüglich bereits geleisteter 2.731,25 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2024 zu zahlen.

8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen B-trag in Höhe von 962,00 netto abzüglich bereits geleisteter 742,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2024 zu zahlen.

9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.743,67 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu zahlen.

10. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 864,00 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.
10 SLa 313/24URTEIL


1. Die Berufungen sowohl des Klägers als auch der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.04.2024 – [..] – werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 7/10 und die Beklagte zu 3/10.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.