Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
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| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 10 SLa 195/26 | Beweisbeschluss: 1. Es soll Beweis erhoben werden durch Vernehmung des Zeugen [..] zu den in sein Wissen gestellten Tatsachen. 2. Die Parteien werden zur Beweisaufnahmetermin persönlich geladen. 3. Termin zur Beweisaufnahme wird von Amts wegen festgelegt. |
| 10 SLa 333/24 | Urteil: I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2024 – [..] – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin seit dem 01.01.2017 nach Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TVöDVKA (Anlage 1 zum TVöD) zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem 1. Tag des jeweiligen Folgemonats mit jeweils 5 % über dem jeweiligen Basiszins zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5. III. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 10 SLa 481/25 | Beweisbeschluss: 1. Es soll Beweis erhoben werden durch Vernehmung der Zeugen [..] und [..] über die in ihr Wissen gestellten Tatsachen. 2. Termin zur Beweisaufnahme wird bestimmt auf Freitag, 21.08.2026, 13:15 Uhr, Saal XXI. |
| 10 SLa 607/25 | Urteil: 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.11.2025 – [..] – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.153,20 € brutto nebst Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz seit 01.05.2025 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Die Revision wird zugelassen. |
| 9 TaBV 49/25 | Beschluss: I. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der am 04.11.2025 verkündete Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn – [..] – teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass § 2, § 3, § 4 und § 5 der Betriebsvereinbarung über das betriebliche Entgeltsystem bei besonderen Personengruppen unwirksam sind. II. Im Übrigen wird die Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen. III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
