Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
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| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 10 SLa 549/25 | URTEIL 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.09.2025 – [..] – abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 10 SLa 606/25 | BEWEISBESCHLUSS 1. Es soll ein arbeitsmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden über die Frage, ob der Kläger mit Rücksicht auf seine neurologischen und kognitiven Beschränkungen auf absehbare Zeit – grundsätzlich für den Zeitablauf von 24 Monaten – nicht in der Lage bzw. erheblich eingeschränkt in der Lage ist, fremdbestimmt und unter Beachtung konkreter vertragsgemäßer Weisungen der Beklagten seine Arbeit zu erbringen – und dies auch nicht durch Gestaltung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber zu bewerkstelligen ist. Diesbezüglich führt auf das Schreiben des BAD vom 13.09.2023 (Bl. 346 d. erstinstanzlichen Akte), den Abschlussbericht des Jobcoaching vom 19.10.2023, (Bl. 347 ff. der erstinstanzlichen Akte) und das ärztliche Attest vom 14.04.2025 (Bl. 297 der erstinstanzlichen Akte) insbesondere verwiesen. 2. Die Parteien erhalten Gelegenheit, innerhalb drei Wochen, Vorschläge zu der Person des Sachverständigen zu machen. Die Benennung des Sachverständigen bleibt dem Vorsitzenden vorbehalten. |
