Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.




AktenzeichenTenor
10 Sa 565/23BESCHLUSS

1. Das Gericht weist auf Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Berufung hin, da nach der Mitteilung des Landgerichts Aachen vom 06.06.2024 dem damaligen Prozessbevollmächtigten der Klägerin mit Beschluss des AG Aachen vom 22.09.2023 ein vorläufiges Berufsverbot ausgesprochen wurde und insofern von der fehlenden Postulationsfähigkeit gemäß § 11 Absatz 4 ArbGG auszugehen sein dürfte, was auch für den Zeitpunkt der Berufungseinlegung und Berufungsbegründung gilt.

2. Ebenfalls werden darüberhinaus die Bedenken gegen die Zulässigkeit gemäß dem Hinweisbeschluss vom 10.05.2024 (dort Ziffer 1) aufrechterhalten, da für die hinreichende Berufungsbegründung auf den Zeitpunkt der Einlegung der Berufungsbegründung abzustellen sein dürfte.

3. Gelegenheit zur Stellungnahme für die Klägerin: drei Wochen.

4. Verkündungstermin von Amts wegen.
10 SLa 521/24BESCHLUSS

1. Der Beklagten wird aufgegeben, zu den Ausführungen des Klägers im heutigen Termin zu der Kenntnis des aktuellen Vorstands von den Verträgen des Klägers bei dem Sportclub e. V. binnen drei Wochen vorzutragen – gegebenenfalls unter Beweisantritt -.
2. Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb weiterer drei Wochen Stellung zu nehmen.
3. Neuer Termin von Amts wegen.