Dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln obliegt die Leitung der Verwaltungsabteilung des
Landesarbeitsgerichts sowie die Ausübung der unmittelbaren Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter,
die Beamtinnen und Beamten des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes sowie der Regierungsbeschäftigten
des gesamten Geschäftsbereichs, soweit nicht der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfallen zuständig ist
oder die Aufgaben auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen wurden.

Zu den wesentlichen Aufgabengebieten der Verwaltungsabteilung gehören:

  •     Personalwesen,
  •     Angelegenheiten der Ehrenamtlichen Richter,
  •     Fortbildung der Beschäftigten des Geschäftsbereichs,
  •     Organisation, Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs,
  •     Organisationsentwicklung und Verwaltungsmodernisierung,
  •     Haushaltsplanung und –überwachung für den Geschäftsbereich,
  •     Beschaffungswesen,
  •     Betreuung, Wartung und Pflege der im Geschäftsbereich eingesetzten Informationstechnik,
  •     Bau- und Liegenschaftsverwaltung, soweit nicht der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes
        Nordrhein-Westfalen zuständig ist,
  •     Fertigung von Berichten und Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften,
  •     IT-, Innen- und Bezirksrevision,
  •     Presse und Öffentlichkeitsarbeit.