Dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln obliegt die Leitung der Verwaltungsabteilung des
Landesarbeitsgerichts sowie die Ausübung der unmittelbaren Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter,
die Beamtinnen und Beamten des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes sowie der Regierungsbeschäftigten
des gesamten Geschäftsbereichs, soweit nicht der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfallen zuständig ist
oder die Aufgaben auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen wurden.
Landesarbeitsgerichts sowie die Ausübung der unmittelbaren Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter,
die Beamtinnen und Beamten des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes sowie der Regierungsbeschäftigten
des gesamten Geschäftsbereichs, soweit nicht der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfallen zuständig ist
oder die Aufgaben auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen wurden.
Zu den wesentlichen Aufgabengebieten der Verwaltungsabteilung gehören neben
- dem Personalwesen,
- den Angelegenheiten der Ehrenamtlichen Richter,
- der Fortbildung der Beschäftigten des Geschäftsbereichs,
- der Organisation, Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs,
- der Organisationsentwicklung und Verwaltungsmodernisierung,
- der Haushaltsplanung und –überwachung für den Geschäftsbereich,
- dem Beschaffungswesen,
- der Betreuung, Wartung und Pflege der im Geschäftsbereich eingesetzten Informationstechnik,
- der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, soweit nicht der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes
Nordrhein-Westfalen zuständig ist, - der Fertigung von Berichten und Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften,
- der IT-, Innen- und Bezirksrevision
auch die Presse und Öffentlichkeitsarbeit.