Eingangskontrolle
Zur Vermeidung von Wartezeiten können Anwälte das Gerichtsgebäude gegen Vorlage eines Ausweises der Anwaltskammer ohne Eingangskontrolle betreten. Vertreter von Gewerkschaften und Verbänden können bei dem LAG einen entsprechenden Berechtigungsausweis beantragen.