Rechtsreferendare können ihre dreimonatige Wahlstation beim Landesarbeitsgericht Köln ableisten und haben so die Möglichkeit, neben der Zivilstation ein zweites Mal in die Rolle des Richters zu schlüpfen.

Das Arbeitsrecht ist Teil des Privatrechts und beinhaltet eine Vielzahl von speziellen arbeitsrechtlichen Gesetzen. In prozessualer Hinsicht gilt das Arbeitsgerichtsgesetz, das große Teile der ZPO für anwendbar erklärt, jedoch auch einige Besonderheiten für das arbeitsgerichtliche Verfahren bestimmt. So lernt man im Rahmen der Wahlstation am Landesarbeitsgericht Köln die Unterscheidung zwischen Urteils- und Beschlussverfahren in vielfältigen Fallgestaltungen kennen. Neben den eine Vielzahl der arbeitsgerichtlichen Verfahren ausmachenden Kündigungsschutzstreitigkeiten, werden häufig auch Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, die insbesondere Rechtsreferendaren einen interessanten ersten Eindruck von der aktuellen Betriebsrealität geben. Von Besonderheit ist darüber hinaus auch, dass sowohl am Arbeitsgericht als auch am Landesarbeitsgericht eine Entscheidung grundsätzlich unter Mitwirkung zweier ehrenamtlicher Richter ergeht. Auch hier bietet die Wahlstation eine gute Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Richtern – jeweils einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter – kennenzulernen.

Das Landesarbeitsgericht Köln bietet damit insbesondere Referendaren mit arbeitsrechtlichen Vorkenntnissen die Möglichkeit, die Wahlstation abwechslungsreich zu gestalten.

Bewerbungen sind bei Interesse an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts zu richten. Für weitere Informationen steht das Landesarbeitsgericht per E-Mail (poststelle@lag-koeln.nrw.de) oder telefonisch (0221 7740-307) zur Verfügung.

Nachfolgend berichten aktuelle Referendarinnen über ihre Erfahrungen in der Wahlstation am Landesarbeitsgericht Köln: