Während unserer Ausbildung am Landesarbeitsgericht Köln haben wir selbst Akten bearbeitet und Entscheidungsentwürfe vorbereitet. Diese konnten wir nicht nur mit unserem Ausbilder besprechen, sondern es bot sich uns auch die Gelegenheit, in der jeweiligen Vorbesprechung bzw. mündlichen Verhandlung/Anhörung die ehrenamtlichen Richter und die Beteiligten in den Sach- und Streitstand einzuführen. Aufgrund der besonderen Zuständigkeit der Kammer unseres Ausbilders haben wir darüber hinaus bisher eher weniger bekannte Materien wie die Rechtswegbeschwerde und das Amtsenthebungsverfahren bei ehrenamtlichen Richtern kennengelernt.

Uns wurde zudem ermöglicht, Güte- und Kammertermine des Arbeitsgerichts zu besuchen, wodurch wir einen umfassenden Eindruck von den verschiedenen Verfahrensarten, Sachverhaltskonstellationen und dem arbeitsgerichtlichen Instanzenzug erhalten haben. Anhand eines realen Falles vor dem Arbeitsgericht durften wir auch einen Aktenvortrag üben, sodass wir mehrfach unsere Fähigkeiten im mündlichen Vortragen trainieren konnten, die unmittelbar für die mündliche Prüfung relevant sind.

Insbesondere im Hinblick auf die Einführung der e-Akte aber auch die mit der Corona-Pandemie zusammenhängenden Schwierigkeiten, Präsenztermine durchzuführen, werden Richter vor neue digitale Herausforderungen gestellt. Während der Wahlstation am Landesarbeitsgericht Köln bestand für uns die Möglichkeit, das Layout und die Benutzung der e-Akte schon vor einer potentiellen Tätigkeit als Richterinnen in einem gesondert für Rechtsreferendare konzipierten Vorstellungstermin kennenzulernen. Zudem hatten wir die Gelegenheit, an virtuell durchgeführten Güte- und Kammerterminen teilnehmen zu können.

Schließlich wurden wir auch in aktuelle Themen wie die Stellungnahme des Landesarbeitsgerichts Köln zur JAG-Reform eingebunden und hatten die Chance, an einer Fortbildung der Justizakademie zum Arbeitsrecht in der Insolvenz teilzunehmen.