Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln sind ca. 880 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Einsatz. In den Kammerterminen der Gerichte sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt. Mit sozialer Verantwortung und Bezug zur Praxis wirken sie unparteiisch vornehmlich auf eine Streitschlichtung durch die eingehende Erörterung des Falles mit den Parteien und ihren Vertretern hin.
- Grundsätzliches zu den Rechten und Pflichten als ehrenamtliche/r Richter/in
- Information über die Geschäftsstelle für die Ernennung der ehrenamtlichen Richter/innen
- Haben Sie weitere Fragen? Weitere Informationen zu häufigen Fragen.
- Als ehrenamtliche/r Richter/in haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
- Informationen zum Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter