Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln sind ca. 880 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Einsatz. In den Kammerterminen der Gerichte sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt. Mit sozialer Verantwortung und Bezug zur Praxis wirken sie unparteiisch vornehmlich auf eine Streitschlichtung durch die eingehende Erörterung des Falles mit den Parteien und ihren Vertretern hin.

Grundsätzliches zu den Rechten und Pflichten als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter

Information über die Geschäftsstelle für die Ernennung der ehrenamtlichen Richterin und des ehrenamtlichen Richters

Haben Sie weitere Fragen? Weitere Informationen zu häufigen Fragen.

Als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Informationen zum Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter