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Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
3 SLa 634/24Urteil:


I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.12.2024 – [..] - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Das Versäumnisurteil vom 21.02.2024 wird hinsichtlich der Ziff. 1., 3., 6 und 8.aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Hinsichtlich der Ziff. 4. bleibt das Versäumnisurteil vom 21.02.2024 hinsichtlich der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der Kündigung vom 09.08.2023 weder zum 30.09.2023 noch hilfsweise zu einem anderen Termin aufgelöst worden ist, aufrechterhalten; Im Übrigen wird das Versäumnisurteil zu Ziff. 4 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Die Kostenentscheidung - einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens - bliebt der Kostenschlussentscheidung vorbehalten.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen
6 SLa 501/25Versäumnisurteil:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.08.2025 [..] wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen

3. Die Revision wird nicht zugelassen.
6 SLa 628/251. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.10.2025 - [..] – wird zurückgewiesen.
2. Auch die Berufung der Beklagten gegen das besagte Urteil wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat zu 1/5 der Kläger zu tragen und zu 4/5 die Beklagte.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
8 SLa 602/25Urteil
1. Auf die Berufung des Klägers das Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.10.2025 - [..] – abgeändert :
Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 38 Stunden in der Woche auf 36,49 Stunden in der Woche anzunehmen und die Lage der Arbeitszeit so festzulegen, dass der Kläger keine Einbringschicht mehr leisten muss.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.