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AktenzeichenTenor
10 SLa 184/24Urteil:

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.03.2024 – [..] – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass der Klägerin die Gewährung von drei Entlastungstagen für das Kalenderjahr 2023 durch die Beklagte zusteht.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.