Der große Festsaal des Oberlandesgerichts Köln war dicht gefüllt, als der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Dr. Jürgen vom Stein, am 16. April 2015 die Teilnehmer des 2. Kölner Forums Betriebliche Altersversorgung (KFBAV) begrüßte.

Herr Ministerialdirektor Hans Ludwig Flecken, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), gab dem hochkarätigen Zuhörerkreis aus erster Hand einen Überblick über die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung und Förderung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen.

Ein erster Schwerpunkt seines Vortrags war die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in das Betriebsrentengesetz. Ziel der Richtlinie ist es, potentielle Hindernisse für die Mobilität von Beschäftigten, etwa auf Grund zu langer Unverfallbarkeitsfristen für den Erwerb von Betriebsrentenanwartschaften oder der fehlenden Wahrung von Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel, abzubauen.

Der zweite Schwerpunkt des Referats befasste sich mit dem vom BMAS zur Stärkung der Betrieblichen Altersversorgung entwickelten „Opting-out-Modell“, das in einem neuen § 17b BetrAVG seine gesetzliche Grundlage finden soll. Arbeitgeber können danach durch Tarifverträge verpflichtet werden, die gesamte Belegschaft in ein Entgeltumwandlungsmodell einzubeziehen, wenn die betriebliche Altersversorgung über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien durchgeführt wird. Der Beschäftigte muss tätig werden, wenn er nicht in das System aufgenommen werden will.

In einer anschließenden Diskussion mit dem eigens wegen des Forums aus Berlin angereisten Vorstandsvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) e.V., Herrn Heribert Karch, und  des Modells unter Einbeziehung des Publikums engagiert erörtert.

Die Veranstaltung schloss mit einem geselligen Zusammentreffen im schönen Treppenhaus des Oberlandesgerichts.

 

Die von Herrn Flecken freundlicherweise zur Verfügung gestellten Materialien zu seinem Vortrag finden Sie nachfolgend.