Der Bestand der Datenbank wird täglich ergänzt und erweitert. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Entscheidung noch nicht in der Datenbank verfügbar ist.
Sie können in diesem Fall die Einstellung in die Datenbank mit dem unten stehenden Formular beantragen. Dieser Weg ist für Sie kostenfrei.
Sollten Sie gleichwohl eine Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie in Ihrer Anforderung unbedingt an, dass die Entscheidung unabhängig von der Einstellung in NRWE an Sie übersandt werden soll. Beachten Sie dabei, dass für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabschriften per E-Mail, per Telefax oder per Post grundsätzlich eine Gebühr von 12,50 € je Entscheidung entsteht.
Bitte senden Sie uns einen Antrag unter Angabe des Aktenzeichens möglichst per E-Mail zu. Schriftliche Anfragen richten Sie per Post oder Fax:
An den
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
Telefax: 0221 7740-356
Wenn Sie gleichwohl eine Entscheidungsabschrift benötigen, können Sie diese im nachfolgenden Formular anfordern.
Die Übersendung kann per E-Mail (falls das Urteil als Datei verfügbar ist) oder per Post erfolgen.
Hinweis:
Die Kosten für die Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung auf Antrag nicht am Verfahren beteiligter Dritter betragen 12,50 Euro.
Bitte übersenden Sie mir folgende Entscheidung: