Während meiner Wahlstation beim Landesarbeitsgericht Köln lernte ich die Sicht eines Richters in der Arbeitsgerichtsbarkeit kennen, der erstinstanzliche Entscheidungen im Rahmen von Berufungsverfahren überprüft. Neben dem intensiven Lesen von Akten und einem ergebnisoffenen Diskurs über die rechtliche Einordnung der Fälle mit meinem Ausbilder, ergab sich für mich wiederkehrend die Möglichkeit, Aktenvorträge innerhalb der Vorbesprechung der Kammersitzung im Beisein der ehrenamtlichen RichterInnen zu halten, was eine sehr gute Übung mit Blick auf die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen darstellte. Da die Kammer meines Ausbilders vornehmlich mit Themen des Individualarbeitsrechts betraut ist, ging es hierbei inhaltlich unter anderem um eine fristlose Kündigung wegen einer Weitergabe eines Dienstwagens, um die Wirksamkeit einer Versetzung, die sich nach dem Vortrag des Arbeitnehmers als Maßregelung darstellte, um die Anfechtung eines Prozessvergleichs sowie um ein Eilverfahren zu einer Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus ergab sich thematisch die Besonderheit, einen Aktenvortrag zu einer Nichtverlängerungsmitteilung an ein Bühnenmitglied zu halten, die im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Schiedsspruch des Bühnenoberschiedsgerichts angegriffen wurde. Nicht nur hierdurch zeigte sich die Vielseitigkeit arbeitsrechtlicher Fallgestaltungen beim Landesarbeitsgericht Köln. Daneben nahm ich an den in meiner Ausbildungszeit stattgefundenen Sitzungen und Beratungen der Kammer teil, wodurch ich die praktische Arbeit eines Richters sowie den arbeitsgerichtlichen Ablauf auf vielfältige Weise kennenlernte. Spannend war hinsichtlich der Beteiligung an den Beratungen der Kammer auch, dass verschiedene Standpunkte untereinander ausgetauscht werden konnten. Wesentliche Aufgabe während meiner Wahlstation war die Anfertigung von Entscheidungsentwürfen zu in der Zeit anhängigen Verfahren. Hervorzuheben ist vor allem ein Urteilsentwurf zu einem Berufungsverfahren, bei dem es um die Abgeltung von Mehrarbeit sowie die Zahlung von variabler Vergütung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis ging. In einem weiteren Berufungsverfahren war über eine Insolvenzanfechtung aufgrund einer in Streit stehenden fehlenden Arbeitsleistung zu entscheiden. Darüber hinaus kam bei einer Aktenbearbeitung eine zwangsvollstreckungsrechtliche Komponente hinzu, indem ein Kostenbeschluss des Arbeitsgerichts zu überprüfen war, der nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien in Bezug auf das Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen war. Die Schnittmengen zum Zivilprozess halfen mir überdies hervorragend, den Examensstoff zu wiederholen. Ferner erhielt ich die Gelegenheit an einer Sitzung einer anderen Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln teilzunehmen und hierdurch das Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht näher kennenzulernen, über welches nach Einleitung eines erstinstanzlichen Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht durch den Betriebsrat zur Durchsetzung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber entschieden wurde. Insofern habe ich während meiner 3-monatigen Ausbildung beim LAG Köln einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten in der Arbeitsgerichtsbarkeit gewonnen. Zusammenfassend ist die Absolvierung der Wahlstation beim Landesarbeitsgericht Köln im Rahmen des Referendariats sehr zu empfehlen und eine gute Gelegenheit, Arbeitsrecht hautnah in der Praxis zu erleben. Durch die sehr gute Betreuung am Landesarbeitsgericht Köln ergibt sich zudem die Möglichkeit, neben der Arbeitsweise des eigenen Ausbilders auch Einblicke in Arbeitsabläufe anderer RichterInnen zu erhalten. Die Wahlstation beim Landesarbeitsgericht ist insbesondere sinnvoll für diejenigen Referendare und Referendarinnen, die eine Laufbahn in der Justiz anstreben und hierbei arbeitsrechtliches Interesse sowie ggf. bereits Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mitbringen.