Was kann oder muss ich als ehrenamtliche/r Richter/in bei folgenden Situationen tun?

 

Ich habe am Tag der Sitzung Urlaub.


Bitte teilen Sie möglichst frühzeitig Ihre urlaubsbedingte Abwesenheit mit, damit ein anderer Kollege zum entsprechenden Termin geladen werden kann. Sie können dies schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erledigen.

 

Ich bin kurzfristig am Tag der Sitzung erkrankt.


Bitte rufen Sie umgehend auf der entsprechenden Geschäftsstelle Ihrer zugewiesenen Kammer an!

 

Ich möchte mich über das Verfahren informieren.


Wenn Sie als ehrenamtliche/r Richter/in beim Landesarbeitsgericht tätig sind, bekommen Sie ca. 2 Wochen vor dem Gerichtstermin das Urteil der 1. Instanz zusammen mit der Berufungsschrift und der Berufungserwiderung zugesandt.

Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle Ihrer Kammer.

 

Ich bin umgezogen.


Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit. Unsere Adresse finden Sie auf der Startseite.