Bewerbungen für eine Einstellung in den richterlichen Probedienst im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln sind zu richten an den
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln.
Den Bewerbungen sind beizufügen:
1. ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (im Fließtext)
2. ein tabellarischer maschinengeschriebener Lebenslauf
3. Ablichtungen der Zeugnisse:
a) des Abiturs
b) ggf. einer abgeschlossenen Berufsausbildung
c) der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung
d) der einzelnen Stationen und Arbeitsgemeinschaften des Vorbereitungsdienstes
e) die Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erzielten Einzelergebnisse
f) ggf. Ablichtungen der Urkunde über die Verleihung akademischer Grade
g) ggf. Ablichtung weiterer Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber
4. eine Erklärung, ob die Bewerberin/der Bewerber vorbestraft ist und ob gegen sie/ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist
5. eine Erklärung, ob Schulden bestehen, ggf. welche
6. eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob sie/er Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist
7. die Einverständniserklärung zur Beiziehung der obergerichtlichen Personalakten mit Angabe der aktenführenden Stelle und des Aktenzeichens.
Da Neueinstellungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht kontinuierlich erfolgen, sollen die Bewerberinnen und Bewerber nach Möglichkeit ein langfristiges Einstellungsinteresse haben und schriftlich erklären, dass sie im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen mit der Aufbewahrung ihrer Bewerbungsunterlagen einverstanden sind. Diese Einverständniserklärung zur Datenspeicherung , ohne die eine längerfristige Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann jederzeit widerrufen werden.