Da nicht regelmäßig freie Stellen zu besetzen sind, werden geeignete Bewerbungen in einem Bewerbungspool gesammelt. Sobald Einstellungsmöglichkeiten bestehen, werden daraus Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt und zu einem strukturierten Einzelgespräch vor eine Personalfindungskommission geladen, um deren persönliche Eignung festzustellen.
Die Kommission besteht in der Regel aus dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, dem Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts, einem Mitglied des Bezirksrichterrates sowie der Gleichstellungsbeauftragten für den richterlichen Dienst.