Seit September 2001 werden im Eingangsbereich des Fachgerichtszentrum Köln regelmäßig Zugangskontrollen durchgeführt. Anlass für die Einführung dieser Sicherungsmaßnahmen waren mehrere Vorfälle mit Toten und Verletzten bei Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen. Daher werden alle Besucher – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.
Die mit der Durchführung der Kontrollmaßnahmen beauftragten Justizwachtmeister sind angehalten, in jedem Fall hinreichend zwischen dem Recht des freien Zugangs rechtssuchender Bürger zu Justizgebäuden und den schutzwerten Belangen von Justizmitarbeitern, Prozessbeteiligten und Besuchern abzuwägen.
Sollte es beim Zutritt zum Landesbehördenhaus trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis zur Eingangskontrolle für Anwälte, Vertreter von Gewerkschäften und Verbänden:
Zur Vermeidung von Wartezeiten können Anwälte das Gerichtsgebäude gegen Vorlage eines gültigen Ausweises der Anwaltskammer ohne Eingangskontrolle betreten. Vertreter von Gewerkschäften und Verbänden können bei dem LAG einen entsprechenden Berechtigungsausweis beantragen. Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.