Eifert1 © Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe
Eifert2 v.l.n.r.: Dr. v. Stein, Dr. Oberthür, Prof.in Dr. Schubert, Prof. Dr. Eifert

Hoher Besuch bei der traditionellen Tagung der drei Landesarbeitsgerichte, die in diesem Jahr vom Landesarbeitsgericht Köln ausgerichtet wurde. Präsident des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein freute sich, den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Martin Eifert im Kreis der Arbeitsrechtler begrüßen zu können. 

Die diesjährige Tagung der Landesarbeitsgerichte beleuchtete aus unterschiedlichen Blickwinkeln das Zusammenspiel von Verfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie die aktuellen Bedrohungen unseres Verfassungsstaates. 

RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, der dem 1. Senat des BVerfG angehört und dessen Dezernat neben anderen Bereichen insbesondere für das Arbeitsrecht und Art. 9 GG zuständig ist, blickte in einem anschaulichen Vortrag aus der Perspektive des Bundesverfassungsgerichts auf das Arbeitsrecht. Er zeigte wichtige Rechtsprechungstendenzen auf und erläuterte, welche Verfahren alsbald von dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Anschließend wechselte die profilierte Arbeitsrechtlerin Prof.in Dr. Claudia Schubert von der Universität Hamburg die Perspektive und trug gewohnt pointiert zum arbeitsrechtlichen Blick auf das Verfassungsrecht vor. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sichtweisen wurden sodann auf einer von Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür moderierten Diskussionsrunde herausgearbeitet und hinterfragt. Das Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und der in Art. 9 GG geschützten Tarifautonomie und der sich daraus ergebenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien am Beispiel von Nachtarbeits- und Mehrarbeitszuschläge war intensives Gesprächsthema. Auch das in früherer Zeit angespannte Verhältnis von EuGH und BVerfG wurde beleuchtet. Dabei betonte Prof. Eifert, dass entgegen anderslautender Annahmen das Verhältnis durchaus gut und kooperativ sei, was nicht zuletzt durch einen regelmäßigen Austausch der Gerichte seinen Ausdruck finde.

Der zweite Tag der Tagung stand ganz im Zeichen des Schutzes unserer Verfassung. In Vertretung des Präsidenten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz berichtete Fachbereichsleiter Felix Daubenbüchel über die Bedrohungen des Rechtsstaats von innen und außen. Nach einem Überblick über die aktuelle Bedrohungslage erhielten die Tagungsteilnehmer einen spannenden Einblick in die konkrete Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Besonderes Interesse fanden die Ausführungen zu den Extremisten in den inneren Reihen des öffentlichen Dienstes sowie die Aufrufe der Szene, sich für die Wahl in ein „Schöffenamt“ oder „ehrenamtliches Richteramt“ zu bewerben. 

Das gemeinsame Abendessen im Wintergarten der JAK wurde ebenso wie die zugunsten des WDR 2 Weihnachtswunders angebotene Waffelverköstigung und das Come together im Casino für einen regen kollegialen Austausch der Vorsitzenden Richterinnen und Richter genutzt.